Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10.09.2021

 

1.) Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Allgemeinen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Strainer Events und den Nutzern des Online-Angebotes auf http://www.elbstrand-festival.de. Die AGB regeln insbesondere das Bestellwesen und die Lieferung von Eintrittskarten für die Veranstaltung und andere hier angebotener Artikel.

Außerdem akzeptiert der Inhaber einer Eintrittskarte die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2.) Tickets

Durch den Erwerb der Eintrittskarten (Tickets) kommt eine vertragliche Beziehung zwischen dem Besteller und Strainer Events zustande - unabhängig von der tatsächlichen Verkaufsstelle. Über eventuell zusätzlich erhobene Vorverkaufsgebühren entsteht zwischen der jeweiligen Vorverkaufsstelle und dem Besteller ein gesonderter Vertrag. Die Eintrittskarte ist bis zum Betreten des Veranstaltungsgeländes übertragbar. Am Einlass der Veranstaltung erhält der Inhaber ein nicht übertragbares Armband als Nachweis, die Eintrittskarte verliert dabei ihre Gültigkeit.

 

3.) Vertragsabschluss

Die Anzeige einer Veranstaltung auf diesen Internetseiten stellt noch kein verbindliches Angebot zum Erwerb einer Eintrittskarte dar. Der Besteller akzeptiert bei Bestellung durch Anklicken des entsprechenden Buttons diese „AGB“ und gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Strainer Events kann dieses Angebot durch Versendung einer bestätigenden Mitteilung per E-Mail annehmen. Die Annahme des Angebots steht unter der aufschiebenden Bedingung der richtigen und vollständigen Datenangabe zur Versendung der Karten und der Zahlungsabwicklung.

 

4.) Widerruf

Dem Besteller steht kein Widerrufsrecht gemäß §§312g, 312b BGB zu. Bei der Bestellung von Eintrittskarten zu von Strainer Events angebotenen Veranstaltungen handelte es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne des §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB welche zu einem spezifischen Termin stattfinden.

 

5.) Preise

Der Preis für die angebotenen Eintrittskarten beinhaltet die Mehrwertsteuer. Zusätzlich fallen Versandkosten an, die der Besteller durch die Wahl seiner Versandoption bestimmt.

 

6.) Lieferbedingungen

Der Versand der bestellten Eintrittskarten erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Lieferung erfolgt i.d.R durch die Deutsche Post AG per Einschreiben Einwurf innerhalb weniger Werktagen nach Zahlungseingang an die vom Besteller genannte Adresse. Mit Aufgabe der Bestellung bei der Post oder mit der Übergabe an einen alternativen Spediteur, Frachtführer oder Abholer geht die Gefahr auf den Käufer über. Strainer Events haftet nur für Verzögerungen, die durch eigenes Verschulden zustande kommen.

 

7.) Zahlungsbedingungen

Die Preise der bestellten Eintrittskarten sind inklusive aller Gebühren nach dem Vertragsschluss (Bestätigung per Email) sofort zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Eintrittskarten Eigentum von Strainer Events. Für den Fall, dass eine Zahlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder rückbelastet wird, besteht für Strainer Events ein Anspruch auf Rücksendung der Eintrittskarten.

 

8.) Richtigkeit, Vollständigkeit

Strainer Events übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen, wenn sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller ist verpflichtet, die Eintrittskarten unverzüglich nach Erhalt der Lieferung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von drei Werktagen bei Strainer Events schriftlich zu melden

 

9.) Gewährleistung

Die Haftung Strainer Events für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die Strainer Events vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit Strainer Events für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Strainer Events. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung Strainer Events – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für Strainer Events bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Bestellers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung Strainer Events für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Strainer Events.

 

10.) Persönliche Daten und Datenschutz

Strainer Events bearbeitet die personenbezogenen Daten des Bestellers unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten des Bestellers (Name, Adresse, Email, usw.) werden lediglich für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses genutzt sowie für unternehmungsinterne, empirische Erhebungen und weiterführende Angebots- und Informationsübermittlung an den Besteller. Werden Dritte mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragt, so ist Strainer Events berechtigt, die dazu erforderlichen Daten weiter zu geben.

 

11.) Absage, Verlegung, Programmänderung

11.1)

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Hat der Besteller beim Kauf seine Emailadresse hinterlassen, so kann er von Strainer Events umgehend über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine informiert werden. Die Information, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet, findet der Besteller bzw. Ticketinhaber aber auch auf der Internetseite oder dem Facebookauftritts Strainer Events.

11.2.)

Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Strainer Events bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Ticketinhabers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht.

11.3.)

Die Haftung Strainer Events bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Strainer Events haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziffer 9. entsprechend.

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer einer Eintrittskarte vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

11.4.)

Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, welchen Strainer Events nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19), ist das Recht des Bestellers, von dem Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird Strainer Events die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Eintrittskarten für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Inhaber der Eintrittskarte kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe von Ziffer 10.3 verlangen, wenn ihm im Einzelfall die Verschiebung der Veranstaltung unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin).

Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft Strainer Events nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Besucher der jeweiligen Veranstaltung.

11.5.)

Wird die Veranstaltung durch Strainer Events endgültig abgesagt (also nicht nachgeholt oder verschoben), gleich ob diese Absage sofort oder später, insbesondere nach Prüfung durch Strainer Events, ob die Veranstaltung nachgeholt und/ oder verschoben werden kann, erfolgt und hat Strainer Events die Absage nach den Regelungen der Ziffer 11.4. nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch des Ticketinhabers auf Erstattung des Kartenpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis des Ticketinhabers über die endgültige Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- oder Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um Ausgleich für erbrachte Leistungen handelt, nicht erstattet. Soweit eine körperliche Eintrittskarte ausgegeben wurde, erfolgt die Erstattung nur gegen Vorlage dieser.

 

12.) Festival Order

Ergänzend zu den AGB gilt die Festival Order Festival Order - Elbstrand Festival (elbstrand-festival.de)  („Infos und Vorschriften für Gäste“), welche online abrufbar ist und zudem am Eingangsbereich der jeweiligen Veranstaltung aushängt.

Insbesondere ist die Mitnahme von Waffen oder ähnlicher gefährlicher Gegenstände, die geeignet sind Verletzungen anderer hervorzurufen, auf das Veranstaltungsgelände,  ist verboten.

Fotoapparate, Kameras und sonstige technische Aufnahmegeräte  dürfen ebenfalls nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden. Gleiches gilt für mitgebrachte Speisen, und Getränke, insbesondre Getränke in Glas- oder Kunststoffbehältern.

Um die Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten, verpflichteten sich die Nutzer bzw. Gäste der Veranstaltung, den Security- und Einlasspersonals Folge zu leisten. Das Einlasspersonal ist berechtigt, die Gäste die Gäste am Eingang zu kontrollieren und nicht zulässige Gegenstände abzunehmen.

Bei Verstoß gegen die vorgenannten Bedingungen bzw. die „Festival Order“ ist Strainer Events berechtigt, dem Gast den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.

Ein Erstattungsanspruch bezüglich der erworbenen Eintrittskarten besteht in diesem Fall nicht

 

13.) Präventionsmaßnahmen

Um die Durchführung der Veranstaltungen gewährleisten zu können, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gäste und/oder weiterer beteiligter Personen zu entsprechen, kann Strainer Events weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen während oder vor der jeweiligen Veranstaltung verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben.

Beispielsweise kann Strainer Events anordnen:

- Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor dem und/oder auf dem Veranstaltungsgelände;

- Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und/oder Befolgung eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

- Mitwirkung an Prüf- und/oder Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;

- Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und/oder vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei Strainer Events insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzrechts - berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;

- Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis und/oder Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);

- Vorlage von sonstigen Belegen und/oder Nachweisen, die zur Beförderung sicherheits- und/oder gesundheitsbezogener Aspekten dienlich sind.

- Die Gäste haben den Anordnungen von Strainer sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Strainer Events kann den Besuch der Veranstaltung und/oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass seine Anordnungen und Anweisungen befolgt werden. Sollten sich Gäste weigern, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder wird bei Gästen eine erhöhte Körpertemperatur festgestellt so ist Strainer Events berechtigt diese Gäste von der Veranstaltung ausschließen.

 

14.) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Strainer Events.