Festival Order Elbstrand Festival Otterndorf
1. Gültigkeit
Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum Elbstrand Festival Otterndorf.
Adresse: Deichstraße, 21762 Otterndorf
Der Bereich Umfasst das Veranstaltungsgelände, also den Bereich nach der Zugangskontrolle, sowie der Bereich unmittelbar um das Veranstaltungsgelände herum.
2. Haftungsklausel
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Strainer Events („der Veranstalter“) haftet nicht für Sach‐ und Körperschäden. Durch den Besuch der Veranstaltung entstehen den Gästen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Sämtliche Gäste haften für den von Ihnen schuldhaft verursachten Schaden!
3. Hausrecht
Der Veranstalter besitzt das Hausrecht und kann bei Zuwiderhandlung und Missachtung der Platzordnung Platzverbote erteilen. Das Platzverbot gilt in jedem Fall bis zum „11.09.2022“. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
4. Ordnungsdienst und Platzverweise
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst vertritt Strainer Events und ist befugt, Platzverbote auszusprechen.
6. Verbote auf dem Veranstaltungsgelände
Es ist nicht gestattet,
a) ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände zu betreten,
b) die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten,
c) das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht erlaubten Plätzen abzustellen,
d) bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern,
e) Gegenstände in den Publikumsraum oder in das Backstage‐Gelände zu werfen,
f) Anlagen (insbesondere Zelte, Absperrgitter, Bauzäune) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben,
g) Film‐, Video‐ und Tonaufnahmen ohne Genehmigung der Veranstalterin zu machen,
h) sich gegen die Weisungen der Ordner zu verhalten,
i) Pfand zu sammeln,
j) sogenanntes „Crowd-Surfen“ oder „Stagediving“ zu betreiben,
k) Merchandising jeglicher Art zu vertreiben,
l) ohne Absprache mit dem Veranstalter Werbung zu betreiben z.B. Promotionartikel oder Flyer zu verteilen oder Plakate zu kleben.
7.Einlasskontrolle; Verbotene Gegenstände
Vor Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (inklusive Handtaschen und Rucksäcke, etc.) auf verbotene Gegenstände durch den Ordnungsdienst und/oder das Einlasspersonal. Verbotene Gegenstände werden eingesammelt und entsorgt.
Zu den verbotenen Gegenständen zählen:
a) gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände, wie z.B. Flaschen (insbesondere aus Glas), Waffen, Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten, u. ä.
b) Gasdruckflaschen,
c) Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Gegenstände,
d) zur Beschmutzung geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen,
e) selbst mitgebrachte Nahrungsmittel jeglicher Art,
f) selbst mitgebrachte Getränke jeglicher Art,
g) Megafone, oder Lautsprecher.
8. Rechtsvorschriften
Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere jene zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.
9. Abfall und Toiletten
Auf dem und um das Veranstaltungsgelände herum sind Abfallbehälter aufgestellt. Bitte entsorgt euren Müll in diesen Behältern und nicht in der Umwelt.
Entsprechendes gilt für die Toiletten. Ein Urinieren außerhalb der aufgestellten Toilettenhäuschen ist nicht gestattet.
10. Foto- und Videoaufnahmen von Gästen
Auf dem Veranstaltungsgelände werden durch Medien und/oder durch den VeranstalterFoto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen, die via Print, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich die Gäste der Veranstaltung einverstanden, dass diese Aufnahmen auch die Person der Gäste abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
11. Tiere
Veranstaltungen mit lauter Musik und dichtem Menschengedrängel sind nichts für Tiere. Lasst eure Tiere daher zuhause. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art auf das Gelände ist untersagt.
12. Gehörschutz
Laute Musik kann das Gehör schädigen. Wir empfehlen Ohrenschutz!
13. Veranstaltungsort
Der Veranstalter behält sich vor, aus organisatorischen Gründen, den Veranstaltungsort zu verlegen.